KleanPay Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung.
- KleanPay oder Plattform:
- bezeichnet KleanPay Sàrl und die über kleanpay.ch bereitgestellten technologischen Koordinationsdienste.
- Nutzer:
- bezeichnet jedes auf der Plattform registrierte Unternehmen sowie jeden zugelassenen privaten Käufer im Rahmen dieser AGB.
- Käufer:
- bezeichnet einen Nutzer, ein Unternehmen oder eine Privatperson, der ein Projekt initiiert oder annimmt und Escrow-Zahlungen finanziert.
- Verkäufer:
- bezeichnet ein verifiziertes Unternehmen oder einen verifizierten Berufsträger, der Waren oder Dienstleistungen liefert und Escrow-Zahlungen erhält.
- Escrow:
- bezeichnet Gelder, die OPP für die Parteien hält, bis die vereinbarten Meilensteine abgeschlossen und validiert sind.
- Meilenstein:
- bezeichnet einen Projektliefergegenstand, dem ein bestimmter Zahlungsbetrag zugeordnet ist.
- OPP:
- bezeichnet Online Payment Platform (Worldline), das lizenzierte Zahlungsinstitut, das die Escrow-Gelder hält.
- UID:
- bezeichnet die Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Nutzungsbedingungen
- Verkäufer müssen in der Schweiz rechtmässig gegründete Unternehmen oder Berufsträger sein und über eine gültige Schweizer UID verfügen.
- Käufer können Unternehmen oder zugelassene Privatpersonen sein. Privatpersonen dürfen nur als Käufer auftreten.
- Wer für ein Unternehmen handelt, muss befugt sein, dieses rechtsverbindlich zu verpflichten.
- Alle Nutzer müssen korrekte, vollständige und aktuelle Registrierungsangaben bereitstellen.
2.2 Ausgeschlossene Nutzer
- Privatpersonen, die als Verkäufer auftreten oder Gelder über die Plattform empfangen wollen.
- Nicht in der Schweiz gegründete Unternehmen, soweit sie als Verkäufer auftreten.
- Unternehmen in verbotenen Branchen.
- Unternehmen oder Personen, die Sanktionen unterliegen.
2.3 Doppelrolle
Ein Unternehmensnutzer kann auf der Plattform sowohl als Käufer als auch als Verkäufer handeln, sofern für jede Rolle getrennte Projekte geführt werden. Ein privater Käufer darf nicht als Verkäufer auftreten.
3. Dienstleistungen
3.1 Escrow-Dienstleistungen
- Erstellung von Projekten mit definierten Meilensteinen.
- Sichere Verwahrung der Gelder durch OPP bis zum Abschluss der Meilensteine.
- Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern.
- Freigabe von Zahlungen nach Validierung der Meilensteine durch beide Parteien oder gemäss den in diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen automatischen Mechanismen.
3.2 Verbotene Transaktionen
- Transaktionen mit Kryptowährungen oder virtuellen Vermögenswerten.
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Glücksspiel.
- Waffen oder Munition.
- Erwachsenenunterhaltung.
- Tabakprodukte.
- Alle nach Schweizer Recht illegalen Waren oder Dienstleistungen.
4. Registrierung und Kontosicherheit
| Rolle | Erforderliche Informationen |
|---|---|
| Unternehmenskäufer | Firma, UID, Sitzadresse und Kontaktdaten der Ansprechperson. |
| Privater Käufer | Kontaktdaten. Die IBAN wird nur verlangt, wenn sie für eine Rückerstattung oder eine von OPP verlangte Prüfung erforderlich ist. |
| Verkäufer | Firma, UID, Sitzadresse, Ansprechperson, IBAN und für die KYB-Prüfung erforderliche Informationen. |
- Nutzer sind für die Vertraulichkeit ihrer Zugangsdaten verantwortlich.
- Nutzer sind für alle Aktivitäten verantwortlich, die über ihr Konto erfolgen.
- Nutzer müssen KleanPay jeden unbefugten Zugriff unverzüglich melden.
5. Projekte, Finanzierung und Meilensteine
Käufer und Verkäufer definieren gemeinsam die Projektbeschreibung, Liefergegenstände, Abnahmekriterien, Zahlungsbeträge und den vorgesehenen Zeitplan.
Die standardmässige Mindesteinzahlung beträgt CHF 100. Ist der abschliessende Restsaldo tiefer, kann genau dieser Betrag als letzte Einzahlung verwendet werden. Der Höchstbetrag entspricht dem noch zu finanzierenden Restbetrag.
6. Validierung von Meilensteinen
Nach Abschluss eines Meilensteins markiert der Verkäufer die Lieferung über die Plattform als abgeschlossen.
- Der Käufer hat 60 Kalendertage Zeit, den Meilenstein zu validieren oder einen Streitfall zu eröffnen.
- Die Validierung ermöglicht die Freigabe der Gelder an den Verkäufer nach Bestätigung durch beide Parteien.
- Wenn der Käufer trotz ordnungsgemässer Benachrichtigung innerhalb von 60 Tagen nicht reagiert, kann der Meilenstein vorbehaltlich der OPP-Kontrollen und Sicherheitsmechanismen automatisch validiert werden.
- Erinnerungen werden an den Tagen 30, 45 und 55 versendet.
- Bei einem Betrag, der den konfigurierbaren Schwellenwert der Organisation von standardmässig CHF 50’000 strikt übersteigt, muss die Bestätigung jeder Unternehmenspartei durch einen Administrator erfolgen, der zugleich über die Berechtigung zur finanziellen Zeichnung verfügt. Erfüllt die unterzeichnende Person bereits beide Voraussetzungen, ist keine zweite interne Unterschrift erforderlich. Ein privater Käufer bestätigt im eigenen Namen.
7. Streitbeilegung
KleanPay handelt als Vermittler, nicht als Schiedsrichter. KleanPay trifft keine verbindlichen Entscheidungen über den materiellen Inhalt eines Streitfalls.
| Phase | Zeitraum | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1. Direkte Verhandlung | Tage 0-60 | Die Parteien versuchen, den Streit direkt zu lösen. |
| 2. Vermittlung | Tage 60-120 | KleanPay erleichtert die Kommunikation und kann externe Mediation vorschlagen. |
| 3. Gelder blockiert | Tag 120+ | Die Gelder verbleiben im Escrow; die Parteien müssen eine externe Lösung suchen. |
| 4. Lösung | Variabel | KleanPay führt die unterzeichnete Vergleichsvereinbarung oder das Gerichtsurteil aus. |
- Eine Lösung kann durch externe Mediation, Schweizer Gerichte oder ein Schweizer Betreibungsverfahren gesucht werden.
- KleanPay führt nur eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung, ein rechtskräftiges Urteil oder eine Anordnung einer zuständigen Behörde aus.
8. Nicht reagierende Parteien
| Situation | Automatische Aktion |
|---|---|
| Käufer reagiert nach Lieferbenachrichtigung nicht | Automatische Validierung; Gelder werden an den Verkäufer freigegeben. |
| Käufer eröffnet einen Streitfall und reagiert danach nicht mehr | Streitfall geschlossen; Gelder werden vorbehaltlich der anwendbaren Kontrollen an den Verkäufer freigegeben. |
| Verkäufer bestreitet die Rückerstattung und reagiert danach nicht mehr | Rückerstattung an den Käufer bestätigt, vorbehaltlich der anwendbaren Kontrollen. |
Vor jeder automatischen Aktion sendet KleanPay mindestens 3 Erinnerungen per E-Mail und In-App-Benachrichtigung.
9. Gebühren
| Gebührenart | Betrag | Anwendung |
|---|---|---|
| Standardprovision | 1,8% inkl. MwSt. (mindestens CHF 9 pro Einzahlung) | Vom Verkäuferbetrag abgezogen |
| Eröffnung eines Streitfalls | Kostenlos | — |
| Streitfallverwaltungsgebühr | 5% pro angefangenem Jahr des treuhänderisch blockierten Betrags (mind. CHF 200/Jahr) | Während der ersten 5 Jahre |
| Verwahrungsgebühr | 1% pro angefangenem Jahr des treuhänderisch blockierten Betrags (mind. CHF 200/Jahr) | Nach 5 Jahren |
OPP-Gebühren werden von KleanPay aus seiner Provision getragen und nicht ein zweites Mal vom Verkäuferbetrag abgezogen. Streitfallverwaltungs- oder Verwahrungsgebühren werden erst nach Validierung des von OPP und dem anwendbaren Recht erlaubten Mechanismus automatisch erhoben.
10. Inaktive Projekte und blockierte Gelder
- Benachrichtigungen in den Monaten 9, 10 und 11.
- 60-tägige Frist zur Reaktivierung des Projekts oder zur Erteilung von Anweisungen.
- Behandlung des Escrow-Saldos gemäss verfügbaren Anweisungen, OPP-Regeln und Vereinbarungen der Parteien.
Im Streitfall bleiben die Gelder blockiert, bis der Streit beigelegt ist, gemeinsame Anweisungen der Parteien eingehen, gegebenenfalls eine OPP-Anweisung vorliegt oder eine zuständige Behörde entscheidet.
Während der ersten fünf (5) Jahre ab Eröffnung des Streitfalls kann KleanPay Streitfallverwaltungsgebühren von 5% pro angefangenem Jahr des treuhänderisch blockierten Betrags, mindestens CHF 200 pro Jahr, erheben, soweit OPP und das anwendbare Recht dies zulassen.
Nach Ablauf von fünf (5) Jahren bleiben die Gelder blockiert und KleanPay kann Verwahrungsgebühren von 1% pro angefangenem Jahr des treuhänderisch blockierten Betrags, mindestens CHF 200 pro Jahr, erheben.
Bei Ausbleiben jeglicher Anweisung, Forderung oder Rückmeldung der Parteien während zehn (10) aufeinanderfolgenden Jahren ab Eröffnung des Streitfalls oder der letzten sachdienlichen Rückmeldung der Parteien, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, kann KleanPay den Fall als aufgegeben betrachten und, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts, den Fall schliessen und einen verbleibenden Restbetrag nach Abzug anwendbarer Gebühren, Kosten und Abgaben behalten.
11. Insolvenz
- KleanPay kann Vorgänge auf betroffenen Konten aussetzen.
- Gelder können bis zu Anweisungen des Liquidators, Konkursamts, OPP oder einer zuständigen Behörde gehalten werden.
- Die Insolvenz oder der Konkurs einer Partei löst für sich allein keine automatische Übertragung der Gelder an die andere Partei aus.
12. Haftungsbeschränkung
KleanPay stellt eine technische Plattform für Escrow-Dienstleistungen bereit. KleanPay ist nicht Partei der zugrunde liegenden Handelsgeschäfte zwischen Nutzern.
Soweit nach Schweizer Recht zulässig, ist die Haftung von KleanPay auf die Gebühren beschränkt, die der Nutzer in den 12 Monaten vor dem Anspruch bezahlt hat.
- KleanPay haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von OPP oder anderen Drittanbietern.
- KleanPay haftet nicht für höhere Gewalt, indirekte Schäden, Gewinnverluste oder entgangene Geschäftschancen.
13. Datenschutz
- Daten werden mit OPP für Zahlungsabwicklung und KYC/KYB-Prüfungen geteilt.
- Daten werden auf Infrastruktur in der Schweiz oder im EWR bei Anbietern gespeichert, die DSG/DSGVO-konform sind.
- Daten werden 10 Jahre aufbewahrt, wenn dies gesetzlich oder aufgrund von Auditpflichten erforderlich ist.
Bitte konsultieren Sie die Datenschutzerklärung von KleanPay für vollständige Informationen.
14. Änderungen
- Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen auf der Plattform.
- Benachrichtigung der Nutzer per E-Mail mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen.
- Möglichkeit zur Schliessung des Kontos, wenn der Nutzer die Änderungen nicht akzeptiert.
Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme.
15. Kündigung
Nutzer können ihr Konto jederzeit schliessen, sofern alle aktiven Projekte abgeschlossen oder storniert sind.
- KleanPay kann den Zugang bei Verstoss gegen diese AGB aussetzen oder beenden.
- KleanPay kann den Zugang bei Verdacht auf Betrug, Nichterfüllung der Prüfanforderungen oder verbotenen Transaktionen aussetzen oder beenden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Anwendbares Recht:
- Diese AGB unterliegen Schweizer Recht.
- Gerichtsstand:
- Für Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte von Orbe, Kanton Waadt, Schweiz, zuständig.
- Sprache:
- Die französische Fassung dieser AGB ist massgebend.
17. Kontakt
- Gesellschaft:
- KleanPay Sàrl
- E-Mail:
- contact@kleanpay.ch
- Website:
- kleanpay.ch
- Adresse:
- Chemin des Taborneires 8, 1350 Orbe, Schweiz
Zuletzt aktualisiert : Juli 2026